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:: Konzeption der Seminare

Bei der Konzeption geht es darum die Themenschwerpunkte inhaltlich zu erfassen und aufzuarbeiten.

Die Kombination der pädagogischen, sozialen und wirtschaftlichen Betrachtung steht dabei im Mittelpunkt.

Das Konzeptionsteam setzt sich daher auch aus einem Gastwirt der Region, 2 Sozialpädagoginnen und einem Tourismuskaufmann zusammen.

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Jedes Seminar wird neu und individuell konzipiert – es wird darauf geachtet, dass die Seminare den jeweiligen Bedürfnissen der Teilnehmer angepasst sind und die Thematik den jeweils aktuellen Fragen und Problematiken entspricht.

Inhalte, die sich bei einem Seminar nicht ausreichend bearbeiten lassen, werden im darauf folgenden Termin wieder in die Konzeption aufgenommen und in der Ausschreibung bekannt gegeben werden.

Trotzdem soll jedes Seminar eine in sich abgeschlossene und qualitativ hochwertige Informationsveranstaltung, auch für „Einmalteilnehmer“, sein.
Deshalb werden sich die Schwerpunkte Integration und Sensibilisierung der Bevölkerung in jedem Seminar wieder finden.

Eine der größten Barriere für Menschen mit Behinderung besteht in der ablehnenden und entmündigenden Haltung der Gesellschaft. Trotz der beachtlichen Fortschritte sind die Vorurteile gegenüber Menschen mit Behinderungen noch immer tief in der Bildungspolitik, sowie im gesellschaftlichen und kulturellen Leben, verwurzelt.

Daher bestehen für Menschen mit Behinderungen häufig nur beschränkte Möglichkeiten hinsichtlich der Bildung, der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, der Stärkung des Selbstbewusstseins, der Weiterentwicklung der eigenen Fähigkeiten und der Integration am Arbeitsmarkt. Es ist noch viel zu tun um die Klischeevorstellungen der Gesellschaft gegenüber Menschen mit Behinderungen zu korrigieren. Solange dies nicht gelingt, kann das Potenzial von Menschen mit Behinderungen nicht ausgeschöpft und ihr Beitrag für die Gesellschaft nicht umfassend genutzt werden.

Das Thema „Behinderung“ wird gerade in ländlichen Bereichen oft noch als Tabuthema behandelt und abgetan. Hier ist es von dringender Notwendigkeit, gerade wenn es um Arbeitsintegration geht, die Arbeitgeber auf das Thema vorzubereiten und sie somit nachhaltig zu sensibilisieren.

Wichtig dabei ist es aber auch immer die Interessen der Teilnehmer, den Gastwirten, zu vertreten, ihren Bedenken und Überlegungen „Raum zu geben“ und somit eine ganzheitliche Sicht der Thematik nicht außer Acht zu lassen.

Die Kombination der pädagogischen, sozialen und wirtschaftlichen Betrachtung steht dabei im Mittelpunkt und garantiert eine ganzheitliche Information. Die objektive Informationsqualität liegt in der interdisziplinären Gestaltung des Teams.
Es wird immer zumindest ein Vertreter der Gastwirte, sowie mindestens ein Interessensvertreter der Menschen mit Behinderung (Soz. Päd., Assistenten, Job Coach, …) an der Konzeption und Durchführung der Seminare mitarbeiten.

Insgesamt werden die Seminareinhalte den Zielsetzungen der EU, mit dem Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderung 2003, angepasst sein.

(verkürzte Wiedergabe der acht Ziele – Artikel 2 des Beschlusses des Rates über das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003, AB1. der EG Nr. L335/15 vom 19 Dezember 2001, Seite 16-17)

  1. Sensibilisierung für den Diskriminierungsschutz und die Gleichberechtigung behinderter Menschen;
  2. Förderung der Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung;
  3. Förderung beispielhafter Verfahren und Strategien (Best Practice Modelle);
  4. Stärkung des Zusammenarbeit aller Beteiligten im Behindertenbereich;
  5. Positive Darstellung der Menschen mit Behinderungen;
  6. Sensibilisierung für die Heterogenität der Bevölkerungsgruppe der Menschen mit Behinderungen und die Vielfalt der Behinderungen;
  7. Sensibilisierung für die vielfältigen Formen der Diskriminierung behinderter Menschen;
  8. Besondere Sensibilisierung für die Rechte behinderter Kinder und Jugendlicher im Bildungsbereich.

Der Verein Rialto wird sich bei den Seminaren hauptsächlich mit den Punkten 1; 2; 6 und 7 auseinander setzen.

Wichtig bei der Konzeption und Durchführung der Seminare ist, dass der Bezug zur Realität immer gewahrt bleibt. Integrationsbeispiele werden veranschaulicht und den Teilnehmern erklärt. Die entstehenden Probleme bei Anstellungen von Menschen mit Behinderung dürfen nicht verschönt oder gar bestritten werden, trotzdem ist es aber ein Anliegen diese zu relativieren und ins rechte Licht zu rücken.

Aus Erfahrungen mit der Einstellunge von Menschen mit Behinderung wissen wir, dass die aktuelle Gesetzeslage und die Förderbestimmungen ein sehr schwer durchschaubares Problem darstellen. Viele Arbeitgeber wissen noch nicht einmal, dass es Förderungen gibt.
Die Förderungshöhe muss aber nachvollziehbar sein. Es ist für die Betriebe oft nicht klar welche Behörde für welche Förderung zuständig ist. Für die Unternehmen hingegen ist es oft nicht nachvollziehbar, für welchen Zeitraum, welche Förderung ausbezahlt wird.

Es gibt von den Behörden sehr unterschiedliche Informationen über die Förderungshöhe und die Dauer der Förderungen. Oft werden gegenüber dem Unternehmen widersprüchliche Aussagen gemacht.
Es ist für Unternehmen problematisch, dass Zeiten der Abwesenheit auf Grund eines Krankenstandes für die Förderung des Dienstverhältnisses nicht mitgerechnet werden.

Viele Unternehmen stellen bewusst keine Anträge auf Förderungen, da sie nur jene MitarbeiterInnen aufnehmen, welche die geforderte Leistung erbringen. Unabhängig davon ob eine Behinderung vorliegt. Klärung ist hier von enormer Wichtigkeit.

Ein weiteres Thema das Integration von Anfang an in ein schlechtes Licht rücken lässt ist der Mythos des Kündigungsschutzes – jeder weiß davon, aber nur ganz wenige kennen sich wirklich mit der Materie aus. Bei einer Studie des Institutes für humanistisches Management wurde der Kündigungsschutz als Hauptgrund angeführt, warum so wenige Unternehmen bereit sind behinderte Menschen aufzunehmen. Der häufigste Wunsch der Unternehmen ist, dass der Kündigungsschutz für begünstigt behinderte MitarbeiterInnen geändert bzw. flexibilisiert werden soll.

Bei Seminaren die sich mit den gesetzlichen Vorschriften und Auflagen beschäftigen, ist bereits bei der Konzeption ein Jurist anwesend, welcher auch während der Seminare für etwaige Fragen zur Verfügung steht.

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Auch die Durchführung der Seminare wird auf einer interdisziplinären Ebene stattfinden, die Referenten sind wiederum aus den oben genannten Bereichen zusammen gestellt.

Die Durchführungselemente der Seminare setzen sich aus Moderation und Präsentation zusammen.

Die Seminare finden mindestens 2 x pro Jahr statt und enthalten jeweils die Novellen und Neuerungen aus diesem Bereich.

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